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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Im Sozialstaat gibt es viele Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Viele Arbeitgeber sorgen für ihre Arbeitnehmer. Dazu gehört insbesondere die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Diese liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Geregelt ist sie im Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

Wichtige Hinweise dazu finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.





Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht in der Insolvenz bzw. Zwangsvollstreckung
 
Höhe der Insolvenzsicherung - Besitzstandsrente
 
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer beamtenmäßigen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
 
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer beamtenmäßigen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
 
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer beamtenmäßigen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
 
Die Rechtsposition des Bezugsberechtigten bei Direktversicherungen
 
Ärger mit Betriebsrenten
 


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